BHO

Bundeshaushaltsordnung

Vom 19.8.1969

Zuletzt geändert am 21.8.2024

§ 32

Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans

Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden.