BHO

Bundeshaushaltsordnung

Vom 19.8.1969

Zuletzt geändert am 12.5.2026

§ 101

Rechnung des Bundesrechnungshofes

Die Rechnung des Bundesrechnungshofes wird von dem Bundestag und dem Bundesrat geprüft, die auch die Entlastung erteilen.