BGebG

Bundesgebührengesetz

Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes

Vom 7.8.2013

Zuletzt geändert am 21.11.2023

§ 11

Gebührenarten

Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen:

1. durch feste Sätze (Festgebühren),
2. nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder
3. durch Rahmensätze (Rahmengebühren).