Vom 18.8.1896
Neugefasst am 2.1.2002
Zuletzt geändert am 21.7.2026
Der Hersteller hat die Ersatzteile und reparaturbezogenen Werkzeuge für die Reparatur seiner Waren zu einem angemessenen Preis anzubieten, der nicht von der Reparatur abschreckt.