Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Vom
15.6.2022
§ 1
Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist auf Produkte im Sinne des § 1 Absatz 2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und Dienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes anzuwenden.