BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Vom 16.7.2021

Zuletzt geändert am 8.10.2023

§ 13

Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung

(1) (zukünftig in Kraft)

(2) (zukünftig in Kraft)

(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Einverständnis mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den in Absatz 2 genannten Zeitraum für einzelne Produkte zu verlängern, wenn dies im Hinblick auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Produkts geboten erscheint.