BewG

Bewertungsgesetz

Vom 16.10.1934

Neugefasst am 1.2.1991

Zuletzt geändert am 2.12.2024

Anlage 42

(zu § 259 Absatz 1) Normalherstellungskosten



    I.
  • Begriff der Brutto-Grundfläche (BGF)
      1.
    • Die BGF ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks. In Anlehnung an die DIN 277-1:2005-02 sind bei den Grundflächen folgende Bereiche zu unterscheiden:
    • Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,
    • Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,
    • Bereich c: nicht überdeckt.
    • Für die Anwendung der Normalherstellungskosten (NHK) sind im Rahmen der Ermittlung der BGF nur die Grundflächen der Bereiche a und b zugrunde zu legen. Balkone, auch wenn sie überdeckt sind, sind dem Bereich c zuzuordnen.
    • Für die Ermittlung der BGF sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz und Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Bodenbelagsoberkanten anzusetzen.
    • 2.
    • Nicht zur BGF gehören z. B. Flächen von Spitzböden und Kriechkellern, Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, sowie Flächen unter konstruktiven Hohlräumen, z. B. über abgehängten Decken.
  • II.
  • Normalherstellungskosten (NHK)
  • Normalherstellungskosten in Euro/m2 BGF auf der Grundlage der Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010), einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer für die jeweilige Gebäudeart (Kostenstand 2010) sowie eines pauschalen Zuschlages für bauliche Anlagen, insbesondere Außenanlagen, und sonstige Anlagen (3 %)

    GebäudeartBaujahrgruppe
    vor 19951995 – 2004ab 2005
     1Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)  695  8861 118
     2Banken und ähnliche Geschäftshäuser  736  9371 494
     3Bürogebäude, Verwaltungsgebäude  8391 0711 736
     4Gemeindezentren, Vereinsheime, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude1 0041 2821 555
     5Kindergärten (Kindertagesstätten), allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen1 1641 4881 710
     6Wohnheime, Internate, Alten-, Pflegeheime  8761 1181 370
     7Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken, Ärztehäuser1 3341 7052 075
     8Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen1 1181 4271 859
     9.1Sporthallen1 1331 4471 777
     9.2Tennishallen  8141 0401 226
     9.3Freizeitbäder, Kur- und Heilbäder1 9782 5243 075
    10.1Verbrauchermärkte  582  742  896
    10.2Kauf- und Warenhäuser1 0661 3601 633
    10.3Autohäuser ohne Werkstatt  757  9681 277
    11.1Betriebs- und Werkstätten eingeschossig oder mehrgeschossig ohne Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise  762  9731 200
    11.2Betriebs- und Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise  536  680  942
    12.1Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager  283  361  505
    12.2Lagergebäude mit bis zu 25 Prozent Mischnutzung  443  567  711
    12.3Lagergebäude mit mehr als 25 Prozent Mischnutzung  716  9171 128
    13Museen, Theater, Sakralbauten1 5141 8752 395
    14Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches  263
    15Stallbauten  422
    16Hochgaragen, Tiefgaragen und Nutzfahrzeuggaragen  623
    17Einzelgaragen, Mehrfachgaragen  500
    18Carports und Ähnliches  196
    19Teileigentum
    Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudearten zuzuordnen.
    20Auffangklausel
    Normalherstellungskosten für nicht aufgeführte Gebäudearten sind aus den Normalherstellungskosten vergleichbarer Gebäudearten abzuleiten.