Vom 15.1.1972
Neugefasst am 25.9.2001
Zuletzt geändert am 19.7.2024
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.