BeschV

Beschäftigungsverordnung

Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern

Vom 6.6.2013 (BGBl. I S. 1499)

Zuletzt geändert am 7.12.2023 (BGBl. I S. Nr. 353)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich der Verordnung
Teil 2
Qualifizierte Beschäftigungen
§ 2Vermittlungsabsprachen
Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung
§ 10Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 16Geschäftsreisende
Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen
§ 22Besondere Berufsgruppen
Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern
§ 31Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Teil 8
Verfahrensregelungen
§ 34Beschränkung der Zustimmung
Teil 9
Anwerbung und Arbeitsvermittlung aus dem Ausland
§ 38Anwerbung und Vermittlung

Teste LX Pro.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Teste LX Pro auf all deinen Geräten – kostenlos und unverbindlich.
  • Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Der Probemonat endet automatisch.
Jetzt Probemonat starten ×

Alle Gesetze.
Ein Preis.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Mit LX Pro Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Zugang endet automatisch – keine Kündigung nötig.
LX Pro aktivieren ×