Abschnitt 2
Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnungen
§ 2
Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung aller Versicherungsunternehmen
Die Versicherungsunternehmen haben ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlust-Rechnung gegenüber der Bundesanstalt wie folgt darzustellen:
1.
die Bilanz nach Formular F.100.01,
2.
die Gewinn- und Verlust-Rechnung für das gesamte Versicherungsgeschäft nach Formular F.200.01.