BerRehaG

Berufliches Rehabilitierungsgesetz

Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet

Vom 23.6.1994

Neugefasst am 1.7.1997

Zuletzt geändert am 2.6.2021

§ 5

Ausschluß von Ansprüchen

Andere Ansprüche wegen einer aus politischen Gründen erfolgten Benachteiligung im Beruf oder in der Ausbildung sind ausgeschlossen, wenn sie Verbindlichkeiten im Sinne des Artikels 135a Abs. 2 des Grundgesetzes betreffen.