BerRehaG

Berufliches Rehabilitierungsgesetz

Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet

Vom 23.6.1994

Neugefasst am 1.7.1997

Zuletzt geändert am 2.6.2021

§ 20

Antrag

1Der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 17 Absatz 1 kann von dem Verfolgten gestellt werden und nach dessen Tod von seinen Hinterbliebenen, wenn diese ein rechtliches Interesse an der Antragstellung haben. 2Der Antrag ist schriftlich bei der Rehabilitierungsbehörde zu stellen.