Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
Vom
20.8.2002
Zuletzt geändert am
27.6.2017
§ 1
Zweck und Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt das Nachweisverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.