BeherbMeldV

Beherbergungsmeldedatenverordnung

Verordnung über die elektronische Speicherung von Daten zur Einhaltung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten

Vom 5.6.2020

Zuletzt geändert am 23.10.2024

Anlage

(zu § 2 Absatz 5) Bei der Speicherung der Daten im Datensatz zu verwendende Bezeichner

BezeichnerErläuterung
 1.DatumAnkunftDatum der Ankunft der beherbergten Person (JJJJMMTT)
 2.DatumAbreiseDatum der voraussichtlichen Abreise (JJJJMMTT)
 3.Familiennamevollständiger derzeitiger Familienname mit Namensbestandteilen, jeweils durch Leerzeichen getrennt
 4.Vornamensämtliche Vornamen, jeweils durch Leerzeichen getrennt
 5.GeburtsdatumGeburtsdatum (JJJJMMTT)
 6.Staatsangehoerigkeitensämtliche Staatsangehörigkeiten
 7.Anschriftbestehend aus
    a)
  • Staat, in dem sich der Wohnort befindet
  • b)
  • Postleitzahl des Wohnorts
  • c)
  • Wohnortbezeichnung
  • d)
  • sofern vorhanden, Zusätze zum Wohnort
  • e)
  • Straßenbezeichnung
  • f)
  • Hausnummerziffern sowie gegebenenfalls zusätzlich Buchstaben oder Zusatzziffern
  • g)
  • sofern vorhanden, Ergänzungen zur Anschrift
 8.AnzahlAngehoerigeAnzahl der mitreisenden Angehörigen gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes
 9.AnzahlMitreisendeAnzahl der Mitreisenden bei Reisegesellschaften gemäß § 29 Absatz 2 Satz 3 des Bundesmeldegesetzes
10.StaatsangehoerigkeitMitreisendesämtliche Staatsangehörigkeiten der Mitreisenden der Reisegesellschaften
11.SeriennummerPassSeriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers ausländischer Personen oder Angaben zu Abweichungen oder Nichtvorlage
12.Zahlungszuordnungsnummerbestehend aus der zweckgebunden Zuordnungsnummer des elektronischen Zahlungsvorganges (Token) und aus dem Namen des Zahlungsdienstleisters der Beherbergungsstätte, der den Token generiert
13.Beherbergungsstaettebestehend aus Namen und Anschrift der Beherbergungsstätte oder Einrichtung, die die Daten speichert