Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Vom 5.12.2006
Neugefasst am 27.01.2015
Zuletzt geändert am 2.12.2024
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.