BBodSchG

Bundes-Bodenschutzgesetz

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten

Vom 17.3.1998

Zuletzt geändert am 25.2.2021

Dritter Teil
Ergänzende Vorschriften für Altlasten

§ 11

Erfassung

Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln.