BBiG

Berufsbildungsgesetz

Vom 23.3.2005

Neugefasst am 16.4.2025

Zuletzt geändert am 28.10.2025

§ 9

Regelungsbefugnis

Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die zuständige Stelle die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen dieses Gesetzes.