Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
Vom 13.2.2009
Zuletzt geändert am 6.3.2024
Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Gewährung von Beihilfe nach § 80 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes.