BBG

Bundesbeamtengesetz

Vom 5.2.2009

Zuletzt geändert am 20.12.2023

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses
Unterabschnitt 1
Entlassung

§ 30

Beendigungsgründe

Das Beamtenverhältnis endet durch

1. Entlassung,
2. Verlust der Beamtenrechte,
3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
4. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.