BBFestV 2026

Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2026

Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2026

Vom 10.7.2026

§ 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.