BBesG

Bundesbesoldungsgesetz

Vom 23.5.1975

Neugefasst am 19.6.2009

Zuletzt geändert am 19.7.2024

Unterabschnitt 2
Beamte und Soldaten

§ 20

Bundesbesoldungsordnungen A und B

1Die Ämter der Beamten und Soldaten und die Zuordnung der Ämter entsprechend ihrer Wertigkeit zu den Besoldungsgruppen sind in Anlage I Bundesbesoldungsordnungen A und B geregelt. 2Die Grundgehälter der Besoldungsgruppen sind in Anlage IV ausgewiesen.