BBankG

Gesetz über die Deutsche Bundesbank

Vom 26.7.1957

Neugefasst am 22.10.1992

Zuletzt geändert am 19.7.2024

§ 2

Rechtsform, Grundkapital und Sitz

1Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. 2Ihr Grundkapital im Betrage von 2,5 Milliarden Euro steht dem Bund zu. 3Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.