1 2Alle Bewohner Bayerns sind zur Übernahme von Ehrenämtern, insbesondere als Vormund, Waisenrat, Jugendpfleger, Schöffe und Geschworener verpflichtet. 3Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl. 4Das Nähere bestimmen die Gesetze.