BayDSG

Bayerisches Datenschutzgesetz

Vom 15.5.2018

Zuletzt geändert am 25.7.2025

Art. 31

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

1 2In dem Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO werden zusätzlich die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie gegebenenfalls die Verwendung von Profiling aufgenommen. 3Art. 30 Abs. 5 DSGVO findet keine Anwendung.