BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO

Anordnung über Bauvorlagen, bautechnische Prüfungen und Überwachung

Vom 13.8.1990

§ 7

Bauvorlagen beim Vorbescheid

(1) Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.

(2) § 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.