Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung
Vom
13.8.1990
§ 7
Bauvorlagen beim Vorbescheid
(1)
Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.