Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Vom 10.6.1998
Zuletzt geändert am 19.12.2022
(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Für Bauvorhaben, mit deren Ausführung bereits vor dem 1. April 2023 begonnen worden ist, bleiben die bisherigen Vorschriften maßgebend.