Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien
Vom
30.9.2025
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Zweck des Gesetzes
1Dieses Gesetz dient der Durchführung und Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1542.
2Um diese Ziele zu erreichen, soll das Gesetz das Marktverhalten der Verpflichteten regeln.