BattDG

Batterierecht-Durchführungsgesetz

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien

Vom 30.9.2025

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1

Zweck des Gesetzes

1Dieses Gesetz dient der Durchführung und Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1542. 2Um diese Ziele zu erreichen, soll das Gesetz das Marktverhalten der Verpflichteten regeln.