BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung

Vom 26.8.1971 (BGBl. I S. 1409)

Neugefasst am 7.12.2010 (BGBl. I S. 1952; 2012 S. 197)

Zuletzt geändert am 19.7.2024 (BGBl. I S. Nr. 249)

Abschnitt I
Förderungsfähige Ausbildung
§ 2Ausbildungsstätten
Abschnitt II
Persönliche Voraussetzungen
§ 8Staatsangehörigkeit
Abschnitt III
Leistungen
§ 11Umfang der Ausbildungsförderung
Abschnitt IV
Einkommensanrechnung
§ 21Einkommensbegriff
Abschnitt V
Vermögensanrechnung
§ 26Umfang der Vermögensanrechnung
Abschnitt VII
Vorausleistung und Anspruchsübergang
§ 36Vorausleistung von Ausbildungsförderung
Abschnitt VIII
Organisation
§ 39Auftragsverwaltung
Abschnitt IX
Verfahren
§ 45Örtliche Zuständigkeit
Abschnitt XII
Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 58Ordnungswidrigkeiten

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