AZV

Arbeitszeitverordnung

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes

Vom 23.2.2006

Zuletzt geändert am 19.2.2025

§ 10

Arbeitsplatz

Bei mobilem Arbeiten kann von der Dienstleistungspflicht am Arbeitsplatz abgewichen werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.