AZRG-DV

AZRG-Durchführungsverordnung

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

Vom 17.5.1995 (BGBl. I S. 695)

Zuletzt geändert am 8.5.2024 (BGBl. I S. Nr. 152)

Abschnitt 1
Inhalt des Registers
§ 1Inhalt der Datensätze
Abschnitt 2
Datenübermittlung an die Registerbehörde
§ 4Allgemeine Regelungen
Abschnitt 3
Datenübermittlung durch die Registerbehörde
§ 8Übermittlungsersuchen
Abschnitt 4
Auskunft an die betroffene Person
§ 15Voraussetzungen und Verfahren der Auskunftserteilung
Abschnitt 5
Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten
§ 16Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen

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