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AWG
Außenwirtschaftsgesetz
Vom 6.6.2013 (BGBl. I S. 1482)
Zuletzt geändert am 27.2.2024 (BGBl. I S. Nr. 71)
Teil 1
Rechtsgeschäfte und Handlungen
§ 1
Grundsatz
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
§ 4
Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen
§ 5
Gegenstand von Beschränkungen
§ 5a
Vorläufige Beschränkungen zur Umsetzung von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
§ 6
Einzeleingriff
§ 7
Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres
§ 8
Erteilung von Genehmigungen
§ 9
Erteilung von Zertifikaten
Teil 2
Ergänzende Vorschriften
§ 10
Deutsche Bundesbank
§ 11
Verfahrens- und Meldevorschriften
§ 12
Erlass von Rechtsverordnungen
§ 13
Zuständigkeiten für den Erlass von Verwaltungsakten und für die Entgegennahme von Meldungen
§ 14
Verwaltungsakte
§ 14a
Fristen für Beschränkungen und Handlungspflichten beim Erwerb inländischer Unternehmen
§ 15
Rechtsunwirksamkeit
§ 16
Urteil und Zwangsvollstreckung
Teil 3
Straf-, Bußgeld- und Überwachungsvorschriften
§ 17
Strafvorschriften
§ 18
Strafvorschriften
§ 19
Bußgeldvorschriften
§ 20
Einziehung
§ 21
Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden
§ 22
Straf- und Bußgeldverfahren
§ 23
Allgemeine Auskunftspflicht
§ 24
Übermittlung von Informationen
§ 25
Automatisiertes Abrufverfahren
§ 26
Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren
§ 27
Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs
§ 28
Kosten
Teil 4
Schlussvorschriften
§ 29
(weggefallen)
§ 30
Anwendung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union
§ 31
Übergangsbestimmungen
§ 32
Evaluierung der Änderungen durch das Erste Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
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