AVV

Abfallverzeichnis-Verordnung

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis

Vom 10.12.2001

Zuletzt geändert am 30.6.2020

§ 1

Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für

1. die Bezeichnung von Abfällen,
2. die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit.