Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Vom
20.6.1980
Zuletzt geändert am
11.12.2014
§ 26
Vordrucke für Rechnungen und Abschläge
1Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein.
2Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.