Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Vom
20.6.1980
Zuletzt geändert am
13.7.2022
§ 26
Vordrucke für Rechnungen und Abschläge
1Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein.
2Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.