Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen
Vom
19.2.2001
Neugefasst am
30.11.2015
Zuletzt geändert am
7.11.2022
Abschnitt 9
Verhältnis zu besonderen Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung