AUV

Auslandsumzugskostenverordnung

Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen

Vom 26.11.2012

Zuletzt geändert am 27.6.2018

§ 8

Tiere

1Beförderungsauslagen für bis zu zwei Haustiere werden erstattet, soweit diese üblicherweise in der Wohnung gehalten werden. 2Kosten für Transportbehältnisse, Tierheime, Quarantäne und andere Nebenkosten werden nicht erstattet.