AuslZuschlV

Auslandszuschlagsverordnung

Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen

Vom 17.6.2025

§ 2

Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung

In Fällen des § 53 Absatz 3 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes wird die Grundgehaltsspanne der oder des höher besoldeten Berechtigten zugrunde gelegt.