AuslPflVG

Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz

Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Vom 11.4.2024

§ 2

Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt nur für Fahrzeuge, die ihren gewöhnlichen Standort nicht im Inland haben.