§ 2
Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Dem Umfang der Zugangsberechtigung oder der Verantwortung entsprechend wird nach Maßgabe des § 5
1. eine umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 1),
2. eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 2) oder
3. eine einfache Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 3)
durchgeführt.