AsylZBV

Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung

Vom 30.4.2026

§ 4

Übernahme von Verfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Verfahren übernehmen, für welche die Zuständigkeit der Grenzbehörden begründet wurde; auf Ersuchen der Grenzbehörden übernimmt es diese Verfahren.