Dritter Abschnitt
Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten
1. Unterabschnitt
Verpflichtungsvorschriften
§ 10
Inhalt der Verpflichtung
Durch den Verpflichtungsbescheid (§ 13) wird ein Arbeitsverhältnis begründet.