ASG

Arbeitssicherstellungsgesetz

Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung

Vom 9.7.1968

Zuletzt geändert am 15.7.2024

Dritter Abschnitt
Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten
1. Unterabschnitt
Verpflichtungsvorschriften

§ 10

Inhalt der Verpflichtung

Durch den Verpflichtungsbescheid (§ 13) wird ein Arbeitsverhältnis begründet.