ARegV

Anreizregulierungsverordnung

Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze

Vom 29.10.2007

Zuletzt geändert am 22.12.2023

Anlage 5

(zu § 17 Absatz 1 und 2)


Als Kosten nach § 17 Absatz 1 und 2 sind folgende Kosten und Erlöse anzuwenden:

    1.
  • Kosten und Erlöse aus dem Abruf von Marktkraftwerken zum Zwecke des Engpassmanagements inklusive Kosten für das Anfahren,
  • 2.
  • Kosten und Erlöse aus Einspeisemanagementmaßnahmen,
  • 3.
  • Kosten und Erlöse aus Handelsgeschäften zum energetischen Ausgleich,
  • 4.
  • Kosten und Erlöse aus dem Abruf der Kapazitätsreserve zum Zwecke des Engpassmanagements,
  • 5.
  • Kosten und Erlöse aus dem Abruf der Netzreserve zum Zwecke des Engpassmanagements inklusive Kosten für das Anfahren im sogenannten Week-ahead-planning-Prozess,
  • 6.
  • Kosten und Erlöse aus dem Abruf besonderer netztechnischer Betriebsmittel nach § 11 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes in der bis zum Ablauf des 26. Juli 2021 geltenden Fassung zum Zwecke des Engpassmanagements,
  • 7.
  • Kosten und Erlöse aus dem Abruf abschaltbarer Lasten nach der Verordnung zu abschaltbaren Lasten zum Zwecke des Engpassmanagements,
  • 8.
  • Kosten und Erlöse aus dem Abruf zuschaltbarer Lasten zum Zwecke des Engpassmanagements sowie
  • 9.
  • Kosten und Erlöse aus grenzüberschreitendem Redispatch und Countertrading einschließlich der von deutschen Übertragungsnetzbetreibern zu tragenden Anteile im Rahmen der Capacity Allocation & Congestion Management-Methode nach Artikel 74 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (ABl. L 1976 vom 25.7.2015, S. 24), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/280 (ABl. L 62 vom 23.3.2021, S. 24) geändert worden ist, mit Ausnahme von
      a)
    • Kosten aus dem trilateralen Redispatch Deutschland – Frankreich – Schweiz und
    • b)
    • Kostenanteilen für Überlastungen auf ausländischen Leitungen oder Netzbetriebsmitteln, die auf Ringflüsse zurückzuführen sind.