ARegV

Anreizregulierungsverordnung

Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze

Vom 29.10.2007

Zuletzt geändert am 22.12.2023

Anlage 2

(zu § 10)



Die Ermittlung eines Erweiterungsfaktors nach § 10 erfolgt nach der folgenden Formel:

Für die Spannungsebenen Mittelspannung und Niederspannung (Strom) oder die Ebene der Gesamtheit aller Leitungsnetze unabhängig von Druckstufen (Gas) ist:



Für die Umspannebenen Hochspannung/Mittelspannung und Mittelspannung/Niederspannung (Strom) oder die Ebene der Gesamtheit aller Regelanlagen unabhängig von der Druckstufe (Gas) ist:



Dabei ist:

    EFt, Ebene i
  • Erweiterungsfaktor der Ebene i im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode.
  • Ft,i
  • Fläche des versorgten Gebietes der Ebene i im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode.
  • F0,i
  • Fläche des versorgten Gebietes der Ebene i im Basisjahr.
  • APt,i
  • Anzahl der Anschlusspunkte in der Ebene i im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode.
  • AP0,i
  • Anzahl der Anschlusspunkte in der Ebene i im Basisjahr.
  • Lt,i
  • Höhe der Last in der Ebene i im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode.
  • L0,i
  • Höhe der Last in der Ebene i im Basisjahr.
Der Erweiterungsfaktor für das gesamte Netz ist der gewichtete Mittelwert über alle Netzebenen.