ARegV

Anreizregulierungsverordnung

Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze

Vom 29.10.2007

Zuletzt geändert am 22.12.2023

Teil 2
Allgemeine Vorschriften zur Anreizregulierung
Abschnitt 1
Regulierungsperioden

§ 3

Beginn und Dauer der Regulierungsperioden

(1) 1Die erste Regulierungsperiode beginnt am 1. Januar 2009. 2Die nachfolgenden Regulierungsperioden beginnen jeweils am 1. Januar des auf das letzte Kalenderjahr der vorangegangenen Regulierungsperiode folgenden Kalenderjahres.

(2) Eine Regulierungsperiode dauert fünf Jahre.