ArbnErfG

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Vom 25.7.1957

Zuletzt geändert am 7.7.2021

§ 38

Klage auf angemessene Vergütung

Besteht Streit über die Höhe der Vergütung, so kann die Klage auch auf Zahlung eines vom Gericht zu bestimmenden angemessenen Betrages gerichtet werden.