ArbGG

Arbeitsgerichtsgesetz

Vom 3.9.1953

Neugefasst am 2.7.1979

Zuletzt geändert am 24.10.2024

§ 4

Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit

In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.