AO

Abgabenordnung

Vom 16.3.1976

Neugefasst am 23.1.2025

§ 325

Aufhebung des dinglichen Arrestes

Die Arrestanordnung ist aufzuheben, wenn nach ihrem Erlass Umstände bekannt werden, die die Arrestanordnung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen.