Vom 16.3.1976
Neugefasst am 1.10.2002
Zuletzt geändert am 2.12.2024
Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.