AMRadV

Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

Vom 28.1.1987

Neugefasst am 19.1.2007

Zuletzt geändert am 27.9.2021

§ 4

Verhältnis zum Strahlenschutzgesetz

Die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen bleiben unberührt.